Intelligenter Verkehr – Rechtsfragen im Kontext.


Liebe Leserinnen und Leser

Die fortschreitende Digitalisierung des Verkehrs wird unsere Mobilität in der Zukunft verändern. Darüber hinaus wird sie in vielfältiger Weise Konsequenzen haben, die einer adäquaten Reaktion durch das Recht bedürfen. Das zeigt sich bereits am Beispiel des automatisierten Fahrens: Sollten wir künftig mit einem hochautomatisierten oder gar autonom fahrenden Auto unterwegs sein, das mit anderen Fahrzeugen und einer «smarten Infrastruktur» vernetzt ist, werden wir nicht nur eine Strecke zurücklegen, sondern durch die Fahrt fortwährend Daten generieren. Diese Daten werden Teil eines immensen Datenpools aller zurückgelegten Alltagswege. Unsere Mitwirkung an der Schaffung von Big Data eröffnet Möglichkeiten zur Optimierung von Strassenverkehr, etwa durch Stauvermeidung. Gleichzeitig erschliessen unsere Daten neue Optionen für Wertschöpfungsketten durch Datenauswertung: Von personalisierter Werbung bis hin zur «Kaffeefahrt», welche ein autonom fahrendes Auto selbsttätig mit uns unternehmen könnte, wenn es davon ausgehen darf, dass wir noch Interesse an einem Einkauf oder einem Haarschnitt haben. Ein Datenpool aller Alltagswege könnte überdies wertvoll für eine Überwachung von Individuen sein: Wenn etwa eine Aufsehen erregende Straftat geschieht, liesse sich feststellen, wer sich in der Nähe aufgehalten hat. Oder wenn an bestimmten Orten vermehrt Straftaten aufträten, liessen sich Profile möglicher Straftäter mithilfe von Verkehrsdaten erstellen. Obendrein ermöglichen individualisierte Daten aus einem Fahrzeug, etwa nach einem Autounfall, die Rekonstruktion eines möglichst wahrscheinlichen Unfallhergangs. Diese unterschiedlichen Aspekte einer Digitalisierung des Verkehrs, die für eine Rechtsinhaberschaft oder eine Rechtsdurchsetzung von Bedeutung sind, beleuchten die einzelnen Beiträge in dieser Ausgabe: 

Ugo Pagallo zeigt in Three Lessons Learned for Intelligent Transport Systems that Abide by the Law, dass selbstfahrende Autos durch die zugrunde liegende Technologie Rechtsfragen in ganz unterschiedlichen Bereichen aufwerfen: Sicherheit, Verbraucherrecht, Versicherung, Privatsphäre, Datenschutz, Strassenverkehrsrecht, Steuerrecht etc. Der Beitrag analysiert die normativen Herausforderungen und mögliche Regulierungsmodelle – und blickt dabei auf eine mehr als 15 Jahre alte Diskussion zurück.

Christine Möhrke-Sobolewski stellt eine Grundsatzfrage für intelligenten Verkehr und Datenrechte: Wem gehören die Daten von Autos und Strasse? Der Beitrag greift einen wesentlichen Aspekt von Vorträgen einer von der Juristischen Fakultät unter dem Titel «Intelligenter Verkehr – Rechtsfragen im Kontext» durchgeführten Tagung auf: die Frage nach den Datenrechten. Neben einem Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand werden Sicherheitsaspekte betreffend intelligenten Individual- und Massenverkehrs und das Zusammenspiel von Daten und Wertschöpfung erörtert sowie Fragen der prozessualen Nutzung von Daten in Zivil- und Strafverfahren behandelt. Sabine Gless beleuchtet eine andere fundamentale Frage, die an der genannten Tagung diskutiert wurde: Intelligenter Verkehr und Big Data – welche Vorteile und welche Nachteile erwarten wir von einer Aufzeichnung und Auswertung unserer Wege?

Jörg Arnold zeigt eine praktische Perspektive auf Daten aus dem Auto – aus Sicht derjenigen, die von aussen auf bestimmte gespeicherte Informationen zugreifen wollen. So kann etwa für Strafverfolgungsbehörden bei einer Unfallanalyse der Zugang zu sogenannten Crashdaten wesentlich für eine möglichst valide Rekonstruktion des Unfallhergangs sein. Wenn jedoch auf solche Daten, die etwa in Airbag-Steuergeräten gespeichert sind, zugegriffen werden soll, prallen Interessen aufeinander: Die forensisch relevanten digitalen Spuren können sowohl für die Unfallbeteiligten als auch für die Fahrzeughersteller äusserst wertvoll sein und nicht aus jeder Sicht erscheint eine Datentransparenz gleich sinnvoll. Der Autor informiert über die derzeitige Praxis und weist auf offene juristische Fragen hin.

Jan Spittka und Marcus Schreibauer erläutern in ihrer Analyse der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zur Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug, dass eine Unterscheidung zwischen «Offline»- und «Online»-Kraftfahrzeugen erforderlich ist. Die Entscheidung des Gerichts betrifft den ersten in Deutschland bekannt gewordenen Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten im Kraftfahrzeug. Im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Verkäufer und Käufer eines Geländewagens musste das Gericht entscheiden, inwieweit eine Datenspeicherung in den Systemen des Fahrzeuges zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, und setzte sich in diesem Zusammenhang mit der zunehmenden Datenverarbeitung in Kraftfahrzeugen auseinander.

Auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung, welche ab 25. Mai 2018 wirksam sein wird, beschäftigt sich Magnus Grünheidt mit selbstfahrenden Autos unter datenschutzrechtlicher Perspektive. Hierbei stellt er den aktuellen Entwicklungsstand dar, geht auf die anfallenden Daten bei Connected Cars ein und fragt sich, ob und wie der Einsatz selbstfahrender Autos datenschutzkonform gestaltet werden kann. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die es erlauben, technische Entwicklungen mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen, werden aufgezeigt.

Neben Fragen zu Datenrechten und Datenschutz stellen sich im digitalisierten Verkehr jedoch auch neue Haftungsfragen:

Nadine Zurkinden untersucht die strafrechtliche Verantwortung für einen Crash beim Testbetrieb selbstfahrender Fahrzeuge. Handelt es sich hier um Unrecht oder strafrechtlich erlaubtes Risiko? Das Szenario knüpft an einen Unfall an, der sich nach Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Test von autonomen Fahrzeugen ereignet hat. Liegt hier ein Fall eines erlaubten Risikos vor, sodass niemand bestraft werden kann, selbst wenn sich das Risiko in einem Schaden manifestiert, weil eine Interessensabwägung auf drei Ebenen – Gesetzgeber, bewilligende Behörde und Strafrichter – dafür streitet, dass ein solches Risiko eingegangen werden darf?

Cordula Lötscher analysiert zivilrechtliche Probleme, die auftreten, wenn das Auto den Laster nicht sieht und stellt die Hypothese einer Verschiebung zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aufgrund intelligenter Algorithmen in den Raum. Der Beitrag gibt einen Überblick über die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für den Einsatz selbstfahrender Autos de lege lata und ferenda. Untersucht wird die Verantwortlichkeit des Halters, des Fahrers und des Herstellers sowie allfälliger neu hinzutretender Akteure. Dabei werden speziell die Besonderheiten von Machine Learning-basierten Systemen beleuchtet.

Die Beiträge werfen Schlaglichter auf noch ungelöste rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Digitalisierung des Verkehrs. Solche Fragestellungen sind Gegenstand eines Law & Robots-Forschungsmoduls an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Das Szenario eines zunehmend smarten Strassenverkehrs dient unter anderem als Anschauungsbeispiel für vier Dissertationsprojekte im Rahmen des Nationalen Forschungsschwerpunktes «Big Data» des Schweizer Nationalfonds (SNF NFP75). Im Fokus stehen

  • die Zuweisung von Datenrechten in der Wertschöpfungskette Big Data (am Beispiel des Intelligenten Verkehrs);
  • die Möglichkeiten einer Regulierung der Übertragung von Datenrechten (insbesondere in Zusammenhang mit automatisiertem Fahren);
  • die Verwertbarkeit von Daten, die Roboter im Privatbereich generieren, bei einer Strafverfolgung;
  • das Strafantragsrecht als Form eines Datenrechts des Verletzten im Strafrecht.

Ziel des Forschungsclusters ist es, anhand des Beispiels des Intelligenten Verkehrs die Herausforderung von Big Data für das Recht und verschiedene Lösungsansätze für neue Rechtsregeln aufzuzeigen, damit sich nicht nur die unmittelbaren Akteure eines Intelligenten Verkehrs, sondern alle darauf einstellen können, wodurch sie profitieren und was sie riskieren könnten.

Ich danke der Weblaw AG für die Möglichkeit, Beiträge der Veranstaltung «Intelligenter Verkehr – Rechtsfragen im Kontext» sowie weitere zum Themenbereich passende Artikel in diesem Rahmen frei zugänglich zu stellen und somit die Diskussion und den Stand der Forschung voranzutreiben.

Basel, im November 2016

Prof. Dr. iur. Sabine Gless
Juristische Fakultät, Universität Basel

Robotik & Datenschutz
Three Lessons Learned for Intelligent Transport Systems that Abide by the Law
Ugo Pagallo
Ugo Pagallo
Die Rechtsfragen rund um die Technologie selbstfahrender Fahrzeuge (Autonomous Vehicles = AV) tangieren sowohl Sicherheit, Verbraucherrecht und Versicherung, als auch Privatsphäre und Datenschutz, Strassenverkehrsrecht, Steuerrecht etc. Der Beitrag befasst sich mit diesen und weiteren normativen Herausforderungen von AV, welche die Absicht des Gesetzes betreffen, den Prozess von technologischer Innovation zu regeln, und stützt sich hierbei auf eine mehr als 15 Jahre alte Diskussion. Während in Europa aufgrund von Unfalltodesfällen jährlich der Gegenwert einer mittelgrossen Stadt verschwindet, können AV eine fundamentale Rolle in der Wiedererfindung unserer Städte und deren Transportsystem innerhalb eines «Smart Informational Environment» spielen. (ah)
«Intelligenter Verkehr» – und Datenrechte
Christine Möhrke-Sobolewski
Christine Möhrke-Sobolewski
Der Beitrag greift wesentliche Aspekte einiger Vorträge der Tagung auf, die insbesondere Diskussionsansätze für die Beantwortung der Frage nach einem Dateneigentum bilden. Nach einer kurzen Einleitung zum derzeitigen Diskussionsstand in Rechtsprechung und Lehre werden Sicherheitsaspekte intelligenten Individual- und Massenverkehrs erörtert, das Zusammenspiel von Daten und Wertschöpfung skizziert sowie Fragen der prozessualen Nutzung von Daten im Sinne zivilverfahrensrechtlicher und strafprozessualer Zugriffsrechte und zuletzt des Datenschutzes dargestellt, um diese schließlich in einem kurzen Fazit zusammenzufassen.
Intelligenter Verkehr und Big Data
Sabine Gless
Sabine Gless
Sollten wir künftig im «Intelligenten Verkehr» unterwegs sein, werden wir nicht nur Strecken zurücklegen, sondern dabei auch fortwährend Daten generieren. Das gilt für eine Fahrt mit einem hochautomatisiert oder autonom fahrenden Auto ebenso wie für LKWs im Mautsystem. Diese Daten werden Teil eines Datenpools der zurückgelegten Alltagswege und eröffnen Möglichkeiten zur Optimierung von Strassenverkehr, etwa zur Stauvermeidung durch Angabe von Alternativrouten. Gleichzeitig erschliessen die Daten neue Optionen für Wertschöpfungsketten durch Datenauswertung: von personalisierter Werbung bis hin zur «Kaffeefahrt», welche ein Roboterauto selbsttätig mit seinen Passagieren unternehmen könnte. Dieses Szenario führt Vor- und Nachteile von Big Data vor Augen: der Wunsch nach effizientem und bequemem Strassenverkehr einerseits und die Furcht vor Kontrollverlust und gläsernem Verkehrsteilnehmer andererseits.
Daten aus dem Auto – Digitale Spuren im Strassenverkehr
Jörg Arnold
Jörg Arnold
Der Beitrag befasst sich mit den technischen Aspekten der immer stärker in alle Bereiche des Verkehrs eindringenden Digitalisierung. Ein Thema im Bereich der Unfallanalyse sind Crashdaten, wie sie z.B. in Airbag-Steuergeräten gespeichert werden, die für die Sachverhaltsklärung entscheidende Informationen liefern können. Hier prallen das Interesse an forensisch relevanten digitalen Spuren, die sowohl für die Beteiligten als auch die Fahrzeughersteller äusserst wertvoll sein können, auf juristische Bedenken und Vorbehalte, die sich mit entsprechendem technischem Hintergrundwissen entkräften lassen. Der Autor liefert Informationen zu bereits weit verbreiteten Realitäten, diskutiert Zusammenhänge und Hintergründe und weist auf offene juristische Fragen hin.
Oberlandesgericht Hamm entscheidet zur Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug
Jan Spittka
Jan Spittka
Marcus Schreibauer
Marcus Schreibauer
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss 28 U 46/15 vom 2. Juli 2015 als Berufungsgericht im ersten in Deutschland bekanntgewordenen Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten im Kraftfahrzeug entschieden. Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen einem Verkäufer und dem Käufer eines Geländewagens über den fehlgeschlagenen Kauf musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit Datenspeicherung in den Systemen des Fahrzeuges zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. In diesem Zusammenhang traf das Gericht wesentliche Aussagen zur immer üblicher und umfassender werdenden Datenverarbeitung im Kfz.
Selbstfahrende Autos unter datenschutzrechtlicher Perspektive
Magnus Grünheidt
Magnus Grünheidt
Der Beitrag beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit selbstfahrenden Autos. Neben einer einleitenden Darstellung des aktuellen Entwicklungsstands sowie der anfallenden Daten bei Connected Cars wird auf die Frage eingegangen, ob und wie der Einsatz selbstfahrender Autos datenschutzkonform gestaltet werden kann. Im Fokus stehen die Anforderungen, die Hersteller im Hinblick auf den Datenschutz zu beachten haben. Der Autor zeigt die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, die es ermöglichen, die technischen Entwicklungen mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen. Die Darstellung erfolgt in erster Linie auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 wirksam sein wird.
Robotik & Haftung
Crash beim Testbetrieb selbstfahrender Fahrzeuge
Nadine Zurkinden
Nadine Zurkinden
Im September 2016 kollidierte in Sion ein selbstfahrender Minibus mit der offenen Heckklappe eines abgestellten Lieferwagens. Weder die Sensoren noch die aus Sicherheitsgründen mitfahrende sogenannte Begleitperson haben die in die Fahrbahn hineinragende Klappe als Gefahr erkannt. Es braucht nur wenig Fantasie, um sich vorzustellen, dass auch Menschen, die sich im sichttoten Winkel der Fahrzeugsensoren befinden, durch den Minibus zu Schaden kommen könnten, wenn die Begleitperson einen möglichen Fehler des Busses nicht rechtzeitig erkennt und stoppt. Läge in einem solchen Fall ein erlaubtes Risiko vor, sodass niemand bestraft würde, weil eine Interessensabwägung auf drei Ebenen – Gesetzgeber, bewilligende Behörde und Strafrichter – zugunsten des Risikos ausfällt?
Wenn das Auto den Laster nicht sieht
Cordula Lötscher
Cordula Lötscher
Selbstfahrende Autos sind die Zukunft der Automobilität. Autos mit Autopilot-Funktion sind schon heute auf unseren Strassen unterwegs. Bereits haben sich erste Unfälle aufgrund von Fehlverhalten der selbstfahrenden Systeme ereignet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für den Einsatz selbstfahrender Autos de lege lata und ferenda. Untersucht wird die Verantwortlichkeit des Halters, des Fahrers und des Herstellers sowie allfälliger neu hinzutretender Akteure. Dabei wird speziell auch auf die Besonderheiten Machine Learning-basierter Systeme eingegangen.
News
Use of Personal Telephone Data by an Investigating Judge
Jurius
Jurius
EGMR – In seinem Urteil vom 8. November 2016 in Sachen Figueiredo Teixeira v. Andorra entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass keine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vorliegt. Der Fall betraf die Speicherung sowie Übermittlung an die Justizbehörden von Daten aus Telefongesprächen des Klägers, welchem der schwere Tatbestand des Drogenhandels vorgeworfen wurde. (Urteil 72384/14) (ah)
Search of Home on the Basis of Information Bought by the German Secret Services was Lawful
Jurius
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EGMR – In seinem Urteil vom 6. Oktober 2016 in Sachen K.S. und M.S. v. Bundesrepublik Deutschland entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass keine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung der Wohnung) vorliegt. Der Fall betraf die Durchsuchung des Hauses eines Paares, welches der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde. (Urteil 33696/11) (ah)
Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen
Jurius
Jurius
EuGH – Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher unter Missachtung der ausschließlichen Rechte der Urheber gestattet. Mit einer solchen Regelung muss der den Urhebern durch die Richtlinie gewährte Schutz sichergestellt und insbesondere dafür gesorgt werden, dass sie von der geplanten digitalen Nutzung ihres Werks tatsächlich informiert werden und die Möglichkeit haben, diese Nutzung ohne Förmlichkeiten zu unterbinden. (Urteil C-301/15)
Benutzte Kopien und Lizenzen von Computerprogrammen dürfen weiterverkauft werden
Jurius
Jurius
EuGH – Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms kann die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen. Ist der körperliche Originaldatenträger der ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen, darf der Ersterwerber hingegen seine Sicherungskopie des Programms dem Zweiterwerber nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers übergeben. (Urteil C-166/15)
US-Steuerprogramm: Bank darf Namen von Anwälten nicht an US-Behörden liefern
Jurius
Jurius
BGer – Einer Tessiner Bank ist es untersagt, den amerikanischen Behörden im Rahmen des US-Steuerprogramms Daten zu zwei Anwälten und einer Anwaltskanzlei zu liefern. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bank in den wesentlichen Punkten ab und bestätigt im Ergebnis den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich.
Neue Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur
Jurius
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Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die entsprechenden Modalitäten sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 genehmigt hat. Darin wird den neusten Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen Rechnung getragen, die es den Banken ermöglichen, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden festzustellen, ohne dass diese physisch anwesend sind.
Cyber-Erpressung: Schwerpunktthema im Halbjahresbericht MELANI
Jurius
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Der am 23. Oktober 2016 veröffentlichte 23. Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) zeigt die wichtigsten Cyber-Vorfälle der ersten Jahreshälfte 2016 national und international auf. Der Bericht widmet sich im Schwerpunktthema den vermehrten Angriffen durch Cyber-Erpressung. Ausserdem stehen verschiedene Datenabflüsse im Fokus.
Speicherung und Übermittlung von Personendaten des Bundes zur Identitätsverwaltung
Jurius
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 die neue Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) verabschiedet. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Speicherung und die Übermittlung von Personendaten des Bundes und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Verpflichtung des «NSA-Untersuchungsausschuss» zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung
Jurius
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BGH – Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des «NSA-Untersuchungsausschusses» bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. (Urteil 1 BGs 125/16)
NSA-Selektorenlisten: Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses hat zurückzutreten
Jurius
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BVerfG – Mit Beschluss vom 13. Oktober 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss, obwohl das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten umfasst. (Urteil 2 BvE 2/15)
Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie
Jurius
Jurius
Der Innenausschuss hat den Weg zur Umsetzung der sogenannten E-Rechnungsrichtlinie der Europäischen Union frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der oppositionellen Fraktion billigte das Gremium am 9. November 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung «zur Umsetzung der Richtlinie 2014/44/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen».
Kontrolle der Nachrichtendienste
Jurius
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Der Innenausschuss hat den Weg frei gemacht für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur «weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes». Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedete das Gremium die Vorlage, die am 21. Oktober 2016 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, am 19. Oktober 2016 in modifizierter Fassung.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Darf der Staat Software unter eine Open-Source-Lizenz stellen?
Simon Schlauri
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Dual Licensing OSS – You Can Have Your Cake and Eat It
Daniel Ronzani
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Risikoüberwälzung im E-Banking
Simon Schlauri
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Rubik’s Cube 3D EU Trademark Invalid
Daniel Ronzani
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